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Home-Office ja, aber Sicher!

Unabhängig davon, ob die neuerliche gesetzliche Verpflichtung zur Heimarbeit in den nächsten Tagen nun kommt oder nicht: Die Möglichkeit, seine MitarbeiterInnen von zu Hause aus arbeiten zu lassen, sollte ab sofort in jedem Unternehmen mit mehr als einem Angestellten gegeben sein.

Die Schaffung dieser Möglichkeiten stellt aber jedes Unternehmen vor einige Herausforderungen - technische, organisatorische und (arbeits-) rechtliche. Ein gewisser Mindestschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auch im Home-Office gefordert:

  1. Das verwendete Arbeitsgerät muss Passwort gesichert sein und die Bildschirmsperre muss bei jedem Verlassen aktiviert werden. Das Passwort darf nur dem Beschäftigten bekannt sein.
  2. Firmengeräte dürfen nicht privat oder von Familienmitgliedern genutzt werden.
  3. Unterlagen verschlossen aufbewahren (in abschließbaren Schubladen, Schränken, o.ä.).
  4. Die Vernichtung von Ausdrucken muss datenschutzgerecht erfolgen.
  5. Dienstliche Telefonate mit Personenbezug sollten ebenso wie vertrauliche dienstliche Gespräche nur geführt werden, wenn ein Mithören Dritter ausgeschlossen werden kann.
  6. Zur Speicherung eingesetzte Datenträger dürfen nicht privat genutzt werden und auch keine privaten Dateien enthalten.
  7. Die Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an das private Postfach ist auch im Home-Office untersagt.

Wer sich mit dem Thema Home-Office aus datenschutzrechtlicher Sicht auseinandersetzen will, dem lege ich die Checkliste der bayrischen Datenschutzbehörde ans Herz: Best Practise Homeoffice (bayern.de) oder fragen Sie mich direkt.

Ich stehe gerne für einen umfassenden Check Ihrer Home-Office-Maßnahmen zur Verfügung.

Ing. Walter Wratschko, "Der Scout im Dienste Ihrer Daten", walter@der-scout.eu, +43 699 150 43 86 0

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