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Die Grenze der Mindestinvestitionen gibt es noch immer

Aktuell ist die Förderlandschaft für Unternehmen im investiven Bereich optimal. Kärntens Förderlandschaft bietet sehr viel - aber es gibt Kriterien, die Förderungen auch ausschließen können.

Eine Grenze ist die Mindestinvestition. Kärnten bietet gute Förderschienen (Standardförderprogramme und jene, die Mindestinvestitionen), um Förderungen im investiven Bereich in Anspruch nehmen zu können, liegt bei 10.000 Euro netto.

Anders ist es bei der Investitionsprämie. Diese Prämie kann man bereits ab 5.000 Euro netto einreichen.

Was jedoch zu beachten ist: die einzelnen Förderungen setzen die Aktivierbarkeit der Investitionen voraus.

TIPP: machen Sie sich einen Investitionsplan, was im nächsten Jahr an aktivierbaren Investitionen geplant ist, checken Sie diesen Plan mit einem Experten (WKO, Berater, Steuerberater) durch und reichen Sie gebündelt ein. Dann ist es einfacher, diese Mindestinvestitionsgrenze zu erreichen.

Beachten Sie jedenfalls die weiteren Kriterien der einzelnen Förderrichtlinien.

Weitere Informationen - Links zu unterschiedlichen Förderungen und Förderstellen: Nützliche Links zu Förderungen - Radl Rebernig Consulting (radl-rebernig.at)

 

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